FDP will Wahlrechts-Diskriminierung abschaffen

Gleiches Wahlrecht auch für dauerhaft „vollbetreute“ Bürger, fordert der FDP Kreisverband München-Land. Mit diesem Antrag auf dem FDP Bezirkstag Oberbayern sollen derzeit rund 85.000 Betroffene in Deutschland zukünftig an Wahlen teilhaben dürfen. Der auf dem FDP Bezirksparteitag mit großer Mehrheit angenommene Antrag soll über den FDP Landesparteitag auch in die FDP Bundespolitik einfließen.

 Nach dem momentan gültigen Bundeswahlgesetz dürfen Menschen, die voll umfänglich durch einen Betreuer betreut werden, nicht wählen. Im Gegensatz dazu dürfen beispielsweise Demenzkranke im Heim wählen, weil sie wegen Unterbringung keine Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen. Gleiches gilt für körperlich und geistig behinderte Menschen, die im eigenen Familienkreis betreut und gepflegt werden.

Die Initiatorin des FDP-Antrags, Dr. Gabriela Berg, Mitglied des Bezirkstags Oberbayern, will diese Wahlrechts-Diskriminierung aufheben lassen. „Durch die derzeitige Gesetzgebung ergibt sich eine pauschale Benachteiligung einer Gruppe behinderter Menschen. Dies ist nicht vereinbar mit dem Diskriminierungsverbot und unserem Demokratieverständnis“, so Berg.


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