Freie Arztwahl – das war einmal

Grünwald, 02.11.2014 – Die freie Arztwahl ist für die meisten Bürger eine Selbstverständlichkeit, für manche ist sie sogar irrtümlich ein Bestandteil unserer Grundrechte. Doch dieses Recht zur freien Arztwahl, das bisher nur geringfügig durch leichte Einschränkungen seitens der Versicherungen geschmälert wurde, ist nun ernsthaft in Gefahr. Wenn es um den Gesundheitsminister und seine geplanten Reformen geht, weisen zukünftig staatliche Stellen den Patienten die zu konsultierenden Arztpraxen zu. Gut verpackt in ein vermeintliches positives Ansinnen plant die Regierung allen Erkrankten, die nicht binnen vier Wochen einen Termin bei ihrem Facharzt erhalten, willkürlich einen x-beliebigen Arzt zuzuteilen. Diese geplante Terminservicestelle soll Patienten auch an Krankenhäuser verweisen dürfen. Dieses Vorhaben widerspricht der bisher garantierten freien Arztwahl des Bürgers. Zudem greift der Staat vehement in die wirtschaftlichen Belange der Ärztinnen und Ärzte ein: Gutgehenden Praxen können willkürlich Patienten „entzogen“ werden, schlechter laufende Praxen werden mehr oder weniger durch diese Maßnahme subventioniert. Ähnlich muss die Situation bei den Krankenhäusern betrachtet werden. Schlechter ausgelastete Krankenhäuser werden mit Patienten versorgt. Jedoch wird dabei vollkommen übersehen, dass die ambulante Behandlung von Patienten wichtige Ressourcen für die stationäre Behandlung von Schwersterkrankten abzieht. Den Gipfel aller geplanter Maßnahmen des Gesundheitsministeriums stellt die Forderung an die Kassenärztlichen Vereinigungen dar: Sie sollen gezwungen werden, Praxen in angeblich „überversorgten Gebieten“ aufzukaufen und zu schließen. Diese Maßnahme verschlechtert die bisherige medizinische Versorgung der Bürger und entzieht das entstandene Vertrauensverhältnis, das Patient und Arzt bisher aufgebaut haben. Dr. Matthias Schröder, Arzt in München und Mitglied im Bundesfachausschuss Gesundheitspolitik der FDP Deutschland, läuft gegen diese politische Entwicklung im Gesundheitssystem Sturm. „Es kann nicht sein, dass die Freiberuflichkeit der Ärzte in Frage gestellt wird und dies alles auf dem Rücken und zum Nachteil der Patienten geschieht. In einem Land, in dem Freiheit das höchste Gut darstellt, ist dieses Vorhaben ein Frontalangriff auf die Wahrung unserer Rechte“. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesfachausschuss hat Dr. Matthias Schröder eine Petition gegen diese staatlichen Zwangsmaßnahmen ins Leben gerufen, um die Veränderungen im Gesundheitssystem zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger die sich dieser Petition anschließen möchten um im Deutschen Bundestag das geplante Vorhaben zu verhindern, wenden sich an www.muendiger-patient.org.


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