Ratsbegehren vs. Bürgerentscheid in Pullach
Die FDP-Fraktion im Pullacher Gemeinderat hat auf einer Fraktionssitzung beschlossen, dem von der WIP-Fraktion initiierten Bürgerbegehren zu dem Wohnungsbauprojekt in der Heilmannstraße ein Ratsbegehren entgegenzusetzen und einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Das Bürgerbegehren der WIP gegen das Wohnungsbauprojekt an der Heilmannstraße wird von mehr als 10% der Pullacher Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Das nimmt die FDP-Fraktion ernst und möchte deshalb im Rahmen eines Ratsbegehrens einen umfangreichen Informationsfluss den Bürgern gegenüber sicherstellen. Bei Einleitung des Bürgerbegehrens war dies nicht gewährleistet. Es kursierten Halbwahrheiten und Schreckgespenster. Somit ist nicht sicher, dass die Unterschriften unter dem Bürgerbegehren auf vollständigen Informationen beruhen. Im Rahmen eines Ratsbegehrens kann dies korrigiert werden und eine für Pullach wichtige Entscheidung sachlich und formal korrekt auf basisdemokratischem Weg vollzogen werden.
Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass es hier nicht darum gehen kann ob ein Bürgerbegehren formal rechtlich zulässig ist oder nicht. Viel wichtiger ist es, die Sorgen und Ängste der Bevölkerung erst zu nehmen, Ihnen aber auch alle benötigten Informationen zukommen zu lassen um eine sachlich fundierte und reflektierte Entscheidung durch die Bürger herbeizuführen.
Unabhängig davon, ob das Bürgerbegehren der WIP formelrechtlich zulässig ist oder nicht: Die Pullacher Bürger werden in jedem Fall über das Projekt abstimmen können und selbst entscheiden, so wie es die Bayerische Verfassung und die Gemeindeordnung vorsehen.
(Im Bild: Dr. Alexander Betz, 3. Bürgermeister der Gemeinde Pullach und Ortsvorsitzender des FDP Ortsverbandes Pullach)