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Transparenzbekanntmachung

Auch im Kommunalwahlkampf 2026 in Bayern unterliegt politische Werbung (einschließlich Wahlplakaten) seit dem 10. Oktober 2025 der EU-Transparenz- und Targeting-Verordnung (EU) 2024/900 („TTPA-Verordnung“).

Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026

Im Rahmen der Kommunalwahl 2026 unterliegt die Wahlkampfkommunikation gesetzlichen Transparenzpflichten. Um dieser Verantwortung nachzukommen, veröffentlicht die FDP München-Land an dieser Stelle ihre Transparenzbekanntmachung gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben.

Die Plakatierung für den Kommunalwahlkampf beginnt im Januar 2026. Mit der nachfolgenden Veröffentlichung schaffen wir frühzeitig Klarheit über Inhalte und Hintergründe unserer Wahlkampfmaßnahmen und leisten einen Beitrag zu Offenheit und Nachvollziehbarkeit im politischen Wettbewerb.

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Sponsor

FDP München Land

Habenschadenstraße 45

82049 Pullach



info@fdp-muenchen-land.de

www.fdp-muenchen-land.de



Vertreten durch die Vorsitzende Monika Bock

Kontrollierende Einrichtung

Siehe Sponsor

Art der politischen Werbung

Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Flyer, Plakate, Broschüren) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Bayern.

Zeitraum der Veröffentlichung

voraussichtlich Oktober 2025 – März 2026

Finanzierung

Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der FDP München Land finanziert. Es fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Partei und keine Zuwendungen aus dem Ausland in diese Kampagne.

Anbieter und Herausgeber

Beratende Agenturen (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne)

  • Axel Schmidt
  • Oktopods
  • Neoist

 

Druckdienstleister und Dienstleister für Design

VierZwo



Verarbeitung personenbezogener Daten

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

Archivierung

Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.