Förderung des selbstgenutzten Eigenheims

Die FDP (Bayern) fordert die Bundesregierung auf die Eigenheimzulage für die Förderung des selbstgenutzten Eigenheims wiedereinzuführen.
In November 2005 beschloss die damalige Große Koalition aus CDU/CSU und SPD die ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage. Die Eigenheimzulage (nach §7b (1949-1987) bzw. §10e (1987-1996) oder Eigenheimzulagegesetz (1996-2005)) diente der Förderungen selbstgenutzten Wohneigentums.
Durch das Eigenheimzulagengesetz von 1996 wurde die vorhergehende steuerrechtliche Förderung der selbstgenutzten eigenen Wohnung neu geregelt und die bis zu diesem Zeitpunkt als Abzug von der einkommensteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage ausgestaltete Förderung auf eine progressionsunabhängige Förderung umgestellt.
Positive Effekte der Eigenheimzulage waren, dass es mehr Bauanträge gab und es konnte mehr selbstgenutztes Wohneigentum erworbenen werden. Gerade im Hinblick auf die zur Zeit dauerhaft niedrige Zinspolitik sind Förderungen der Rente z.B. durch Riester oder Rürup dauerhaft weniger sinnvoll auch Lebensversicherungen sind weniger attraktiv. Gelingt es aber gerade wieder jungen Erwachsenen oder Familien Wohneigentum schmackhaft zu machen, ist dies ein Beitrag um zukünftig Altersarmut zu vermeiden. Durch das selbstgenutzte Wohneigentum fallen nach Abzahlung des Kredites keine größeren Kosten an. Besitz jemand kein Wohneigentum und muss seine Wohnung auch im Alter mieten, sind es in Ballungsräumen, gerade die Kosten für die Miete, die erheblich zur Altersarmut beitragen. Ziel der Eigentumszulage ist es Anreize zugeben in einer Phase des guten Verdiensts Anreize zu schaffen, um für selbstgenutztes Wohneigentum zu sparen.
Die Wohneigentumsquote (Verhältnis der von Eigentümern selbst bewohnten Wohnungen zu der Gesamtzahl der Wohnungen) ist in Deutschland mit rund 43 Prozent, verglichen mit anderen europäischen Ländern und den USA, relativ gering. Der Durchschnitt in der Europäischen Union liegt bei rund 60 Prozent. Durch die Eigentumszulage wird die Wohneigentumsquote gesteigert.

Beschluss FDP Kreisverband München Land

Datum: 09. März 2015

 


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