Harmonisierung des Quellensteuereinbehalts innerhalb der EU

Wesentliche Inhalte der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind zu vereinheitlichen. Konkret soll bspw. ein einheitlicher Prozentsatz für den Einbehalt der Steuer ab Quelle, so genannte Quellensteuer, vereinbart werden, der bei Grenzüberschreitung immaterieller Güter zur Anwendung kommt.

Beschluss FDP Kreisverband München Land

Datum: 16./17. Januar 2016


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