Umgang mit Asylbewerbern im Landkreis München

Bayern hat immer von der Aufnahme von Flüchtlingen profitiert. Eine
christlich-humanistisch geprägte Gesellschaft, deren Geschichte mit dem Schicksal von Flüchtlingen beginnt, muss bereit sein, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge, die weltweit nach Schutz vor Ermordung, Zerstörung, Vertreibung und Folter suchen, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Zeitraum von Januar bis November 2014 haben insgesamt 181.453 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem selben Zeitraum im Vorjahr
hat sich die Zahl der Antragsteller um 57% erhöht. Für die kommenden Jahre werden weiter steigende Zahlen prognostiziert. Die Zuständigkeit für die Unterbringung der Asylbewerber liegt bei den einzelnen Bundesländern. Sie sind dazu verpflichtet, ein nach dem Königsteiner Schlüssel bestimmtes, Kontingent an Flüchtlingen aufzunehmen. Zunächst werden die Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen betreut (in Bayern derzeit in München und Zirndorf (Landkreis Fürth)) und anschließend in Gemeinschaftsunterkünfte verwiesen. Diese werden von den Bezirksregierungen nach den Vorgaben des Aufnahmegesetzes und der Asyldurchführungsverordnung, betrieben. (Im Landkreis München derzeit die Gemeinschaftsunterkünfte in Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Putzbrunn.) Sofern aus Kapazitätsgründen die Unterbringung allein in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr durchführbar ist obliegt es den Landratsämtern, für die von der Regierung zugewiesenen Asylbewerber geeignete Unterkünfte, zur dezentralen Unterbringung, zu finden. Im Landkreis München fehlt es an einem ganzheitlichen Konzept zum Umgang mit Flüchtlingen und zum Nutzen der dadurch entstehenden Chancen. Die FDP München-Land fordert daher:

1) Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen bietet die Möglichkeit ohne teure Neubauten, oder Sanierung bestehender Objekte, in engem Kontakt zur Bevölkerung, menschenwürdige Aufnahmemöglichkeiten zu schaffen. Alle Bürgermeister werden daher aufgefordert nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen. Diese dezentrale Unterbringung fördert zudem das gesellschaftliche Zusammenleben zwischen Asylbewerbern und den Bürgern der Gemeinden und ist der Zentralunterbringung schon deshalb vorzuziehen, da sie eine Ghettoisierung vermeidet. Um Sorgen und Interessenkonflikten der Bürger vorzubeugen ist hierzu ein umfassender Dialog mit den Bewohnern notwendig. In Gemeinden, in denen eine dezentrale Unterbringung nicht darstellbar ist fordern wir, zentrale Einrichtungen nur an Standorten zu errichten, die eine Integration der Flüchtlinge in den Gemeinden bestmöglich fördern.

2) Bei der Ausweisung von Unterkünften sind die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zwingend einzuhalten. Nur so kann eine menschenwürdige Unterbringung im Sinne der Asylaufnahmerichtline der EU gewährleistet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass den Asylbewerbern geeignete Möglichkeiten zur Kommunikation mit ihren Zurückgelassenen zur Verfügung gestellt wird.

3) Für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft ist es unabdingbar, ihnen eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen. Asylbewerber sollen sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Neuregelung der Arbeitserlaubnis nach 3 Monaten Aufenthalt muss

daher im Landkreis München Land zügig umgesetzt werden. Flüchtlinge sollen verpflichtend Deutschkurse besuchen, sofern das Clearing-Verfahren länger als 2 Wochen dauert, ab diesem Zeitpunkt. Aktuell gibt es keinen Überblick in welchen Bereichen des regionalen Arbeitsmarktes offene Stellen an Asylbewerben vermittelt werden können. Daher werden der Kreis und die einzelnen Gemeinden aufgefordert, im Rahmen eines runden Tisches, bereits qualifizierte Flüchtlinge an offene Stellen zu vermitteln, die durch einheimische Kräfte nicht besetzt werden können, sowie Arbeitsgelegenheiten im Sinne von § 5 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), so genannte 1-Euro-Jobs, an die Asylbewerber heranzutragen.

4) Dieser „Runde Tisch – Asyl“ mit Vertretern der Asylbündnisse, aus Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit, Vertretern des Gesundheitswesens und Kultur sowie fachkundigen Mitarbeitern des Landratsamtes hat regelmäßig zu tagen und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, welche er dem Kreistag als Beschlussvorlage zuarbeitet. Aufgabe des runden Tisches ist die Erzeugung von Transparenz und Akzeptanz bei der Bevölkerung. Gleichzeitig stellt er ein geeignetes Forum zum Austausch über erfolgreiche Maßnahmen dar.

5) Zur Entlastung der Hilfsbündnisse und der Mitarbeiter im Landratsamt, sowie der wenigen Dolmetscher müssen Ausfüllanleitungen für alle entsprechenden Dokumente, Informationsmaterial über Arbeitsgelegenheiten und Ausbildungsmöglichkeiten in Arabisch, Englisch, Französisch und Russisch erstellt und den Bewerbern zugänglich gemacht werden. Auch für Arztbesuche soll eine Taschenkarte ausgearbeitet werden, welche es dem Patienten, auch ohne Deutschkenntnisse, ermöglicht seine Symptome zu schildern.

6) Um die bestmögliche Integration der Asylbewerber zu fördern, werden alle Gemeinden im Landkreis aufgefordert, die Auszahlung der Leistungen an die Asylbewerber in ihrem Gemeindegebiet vorzunehmen. Bisher erfolgt dies nur in 12 Gemeinden. Selbiges muss auch für die Ausstellung der Kranken- und Zahnbehandlungsscheine gelten. (Ausstellung derzeit in 15 Gemeinden)

7) Der Landkreis München hat großes Interesse an qualifizierten Arbeitskräften und die Vielzahl junger Flüchtlinge möchte sich in unsere Gesellschaft einbringen. Um diese dabei zu unterstützen eine dauerhafte Beschäftigung zu finden und ihren eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften zu können, soll sich der Landkreis im Netzwerk Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung „FiBA“ einbringen. Die Stadt München geht hier mit gutem Beispiel voran. Um die Flüchtlinge sowohl über offene Stellen nach den Nr. 3 und 6 dieses Antrags, effektiv informieren zu können, fordert die FDP den Einsatz eines „Informationsmobils“. Dieses soll als mobile Anlaufstelle für Asylbewerber, sowie potentielle Arbeitgeber in den einzelnen Gemeinden fungieren.

8) Insbesondere unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen fehlt oft jede Möglichkeit sich außerhalb ihrer Unterkunft zu sozialisieren. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in Sport und Kultur sehen wir als geeignet an, um einen großen Beitrag zu einer erfolgreichen Integration zu liefern. Der Landkreis und die Gemeinden werden daher aufgefordert, strukturell und finanziell Maßnahmen zu ergreifen, den Flüchtlingen Zugang zu Sportvereinen, Schauspielgruppen, Bibliotheken, Lernkursen etc. zu ermöglichen.

Beschluss FDP Kreisverband München Land

Datum: 19. Januar 2015

 


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