Vollumfängliche Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU auch für Kleinunternehmer

Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer soll auch für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU Anerkennung finden, soweit auch im Land der Leistungserbringung eine ähnliche Regelung existiert. Hiermit soll einer Benachteiligung ausländischer Kleinunternehmer entgegen gewirkt werden, für die im Ausland zwingend die Umsatzsteuer anfällt. Dies bewirkt einen ungleichen Wettbewerb zwischen Kleinunternehmern innerhalb der EU, was entgegen der vier Grundfreiheiten der EU spricht.

Beschluss FDP Kreisverband München Land

Datum: 16./17. Januar 2016


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